Zu den für den Menschen schädlichen Bioziden, die in seltenen Fällen auch heute noch in Innenräumen nachweisbar sind, gehören Pentachlorphenol (PCP) und Lindan. Beide Biozide sind inzwischen von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als krebserregend für den Menschen eingestuft worden. Im Rahmen der seit 2004 geltenden Stockholmer Konvention, die den Einsatz persistenter organischer Stoffe einschränken soll, sind beide Wirkstoffe heute fast weltweit verboten. In Österreich ist das Inverkehrbringen von Bioziden durch das Biozidproduktegesetz (BGBl. I Nr. 105/2013) geregelt. Für die Zulassung von Bioziden und damit auch von Holzschutzmitteln ist eine toxikologische Bewertung sowie eine Wirksamkeitsprüfung erforderlich. EU-weit ist das Inverkehrbringen von Bioziden in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012, der sogenannten Biozidverordnung, geregelt, wonach Biozidprodukte alle 10 Jahre neu zugelassen werden müssen.
Sollten dennoch Stoffe wie PCP oder Lindan als Altlasten in bedenklichen Mengen in Innenräumen nachgewiesen werden, müssen sie durch geeignete Sanierungsmaßnahmen entfernt oder unschädlich gemacht werden. Solche Sanierungsmaßnahmen müssen fachgerecht durchgeführt werden und können die Beschichtung und Verkleidung von belasteten Bauteilen, die räumliche Trennung von belasteten Bauteilen, die Entfernung von belasteten Materialien und die Entfernung oder Reinigung von sekundär belasteten Materialien oder Gegenständen umfassen.
Vor der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist es natürlich sinnvoll, einen konkreten Verdacht auf Holzschutzmittelrückstände durch entsprechende chemische Analysen abzuklären. Ob ein gesundheitliches Risiko besteht, kann in Folge durch den Vergleich mit bestehenden Grenz- und Richtwerten abgeschätzt werden. Ältere Gebäude, die vor den 1990er Jahren errichtet wurden, sind in der Regel verdächtiger.
Abschließend ist zu erwähnen, dass der Einsatz von Bioziden in Innenräumen generell vermieden werden sollte und in den meisten Fällen auch nicht notwendig ist. Ein Schädlingsbefall sollte in erster Linie dadurch vermieden werden, dass die Hölzer nicht feucht werden und je nach Anwendung geeignete Holzarten ausgewählt werden. Sollte der Einsatz von Holzschutzmitteln erforderlich sein, so stellt das jährlich veröffentlichte Holzschutzmittelverzeichnis relevante und aktuelle Informationen über die in Österreich zugelassenen Holzschutzmittel zur Verfügung.
Weiterführende Information
- Informationen und Leitlinien zur Sanierung, wenn ein Schadstoffrückbau aufgrund von Bioziden notwendig ist: „PCP-Richtlinie“ Land Baden-Württemberg
- Informationen zu in Österreich zugelassenen Holzschutzmitteln: Österreichisches Holzschutzmittel-Verzeichnis
- Weiterführende Informationen zur Analyse von Bioziden als Altlasten in Innenräumen: ARGUK: Biozid-Belastung im Innenraum
- IARC Einstufung von Lindan als krebserregend: Publikation Download
- IARC Einstufung von PCP als krebserregend: Publikation Download
- Bildquellen:
- Holzstreichen: kanvag
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