Weichmacher entweichen beispielsweise aus Polyvinylchlorid (PVC)-Bodenbelägen oder Vinylschaumtapeten. Auch einige Kunststoffe, Lacke, Kautschuke und Klebstoffe enthalten teilweise Weichmacher. In Farben werden sie auch als Lösemittelersatz verwendet. Neben Bauprodukten können in Innenräumen auch Kinderspielzeug sowie Lebensmittelverpackungen Weichmacher enthalten. Flammschutzmittel sind in Bauprodukten wie Kunststoffisolierungen, Bodenbelägen und Tapeten enthalten. Chlorierte Organophosphate wie Tris(2-chlorisopropyl)phosphat (TCPP) werden häufig in Bauprodukten eingesetzt, insbesondere in Dämm-, Montage- und Polsterschäumen. Darüber hinaus können Flammschutzmittel aus Gehäusekunststoffen elektronischer Geräte, Leiterplatten (einschließlich Basismaterial, Bestückung, Lötstopplack), flammgeschützten Kabeln und Kleinteilen freigesetzt werden. Polstermöbel und Matratzen enthalten häufig Polyurethan (PUR)-Weichschaum mit TCPP-Anteilen. Die Quellen, aus denen Weichmacher und Flammschutzmittel in Innenräume freigesetzt werden können, sind also vielfältig.
Ebenso vielfältig sind auch die chemischen Stoffgruppen die zu den Weichmachern und Flammschutzmitteln zählen. Neben den bereits erwähnten Organochlorphosphaten, werden bromierte Verbindungen, polychlorierte Biphenyle und Naphthaline, usw. aufgrund von ihren flammhemmenden Eigenschaften eingesetzt. Unter den Weichmachern sind zahlreiche Pthalate, Alkyl-Phenole und Bisphenole zu nennen. Das bedeutet, unzählige systematische chemische Namen und zahlreiche Abkürzungen wie TCEP, TCPP, BPA, PBDE, …
Nicht für alle bisher verwendeten Verbindungen liegen ausreichende toxikologische Informationen über mögliche gesundheitsschädliche Wirkungen vor. In der Vergangenheit wurden schädliche Wirkungen oft erst nach dem Inverkehrbringen der Stoffe bekannt. Unter den Organochlorphosphaten gibt es beispielsweise Verbindungen, die im Verdacht stehen krebserregend zu sein. Und die Phthalat-Weichmacher beispielsweise können beim Menschen Hormonsysteme stören und Allergien auslösen. Auch bei den bromierten Flammschutzmitteln wird beispielsweise der Vertreter Hexabromcyclododecan (HBCD) mit entwicklungsbiologischer Toxizität in Verbindung gebracht.
Lange Rede kurzer Sinn, die Vielzahl der unterschiedlichen Weichmacher und Flammschutzmittel und die eingeschränkte Verfügbarkeit toxikologischer Informationen über die verschiedenen Stoffe stellen eine gewisse Herausforderung in der Bewertung über bestehende Risiken oder Gesundheitsgefahren dar. Die Exposition, also das Ausmaß, unter welchem Personen diesen Stoffen ausgesetzt sind, kann analytisch aus Hausstaub- und Materialproben aber gut festgestellt werden. Mittels moderner chemischer Analytik, wie zum Beispiel der Massenspektrometrie, können die Verbindungen im Spurenbereich nachgewiesen werden.
Mit REACH, dem aktuellen Chemikalien-Gesetz der EU sollen gesundheits- und umweltbezogenen Wissenslücken in Zukunft übrigens geschlossen werden. Die EU-Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist 2007 in Kraft getreten und stellt Unternehmen in die Verantwortung die Risiken die mit den von ihnen in Umlauf gebrachten Stoffen in Verbindung stehen, zu identifizieren und zu beherrschen. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien‘. Neben der Chemikalienverordnung gibt es verschiedene Umweltzeichen, die für die Gesundheit unbedenkliche Produkte und Baustoffe kennzeichnen.
Weiterführende Informationen
- REACH-Verordnung der EU
- ECHA Phthalate
- Organochlorphosphate als mögliches Risiko für Kinder: BUND und ECHA
- Greenbuilding products Flammschutzmittel
- Weichmacher in Bauprodukten: Artikel auf baustoffwissen.de und Deutsches Umweltbundesamt
- AGÖF: Übersicht Flammschutzmittel und gesundheitliche Nebenwirkungen
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