Altlasten in Innenräumen

In den 1960er und 1970er-Jahren wurden vielerorts Substanzen in Baustoffen und der Innenausstattung eingesetzt, die noch heute die Raumluft und die Umwelt belasten können und daher allgemein als „Altlasten“ bezeichnet werden. Dazu gehören vor allem Asbest, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Holzschutzmittel wie Pentachlorpenol (PCP), Formaldehyd, polychlorierte Biphenyle (PCB), und Dioxine.
Offene Wand mit teerhaltigem KorkAbbildung: Teerhältiger Kork

Asbest ist wohl die bekannteste Altlast in Innenräumen. Neben den allgemein bekannten Asbestzementwerkstoffen („Eternit“), in denen hohe Anteile an Asbest enthalten sein können, wurden Asbestfasern zwischen 1960 und etwa 1980 in geringen Konzentrationen auch Spachtelmassen und mineralischen Klebern zugesetzt. Bei einer Renovierung kann Asbestfaser-haltiger Baustaub freiwerden und die Raumluft mit Asbestfasern belasten.

Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) können in alten Dichtmassen enthalten sein. Auch Fußböden können hohe Konzentrationen an PAK enthalten (Stöckelpflaster, Parkettböden mit PAK-haltigem Parkettkleber). Häufig, aber nicht in allen Fällen, machen sich PAK durch einen charakteristischen teerartigen Geruch bemerkbar.

Mit Formaldehyd-haltigen Klebstoffen gefertigte Spanplatten können in großem Stil in Fertigteilhäusern der 1970er- und 1980er-Jahre verbaut worden sein. In diesen ca. 50 Jahre alten Häusern werden noch heute sehr hohe Formaldehyd-Konzentrationen in der Raumluft festgestellt. Neue Holzwerkstoffe geben nur mehr geringe, unbedenkliche Mengen an Formaldehyd ab.

Im vorigen Jahrhundert wurden zum Teil bedenkenlos Holzbauteile im Außen- und Innenbereich mit Holzschutzmitteln behandelt. Das Holzschutzmittel Pentachlorphenol baut sich äußerst langsam ab und ist aus diesem Grund noch in der Gegenwart auf behandeltem Holz sowie in der Raumluft nachweisbar. Auch Lindan ist sehr oft noch nachweisbar.

Auf Grund der Krebs erregenden Wirkung kommt diesen Stoffen große gesundheitsgefährdende Bedeutung zu.

Bei der Sanierung eines Gebäudes, das in der kritischen Zeit gebaut oder umgebaut wurde bzw. in dem „Altlasten“ vermutet werden, ist die Begutachtung des Gebäudes durch einen Sachverständigen für Schadstoffe in Innenräumen nach ÖNORM S 5730 – Erkundung von Bauwerken auf Schadstoffe und andere schädliche Faktoren – anzuraten.

Wird Asbest im Gebäude vermutet, sollte eine Befundung des Gebäudes durch fachkundige Personen erfolgen.

Zur Abklärung, ob die schwerflüchtigen chemischen Verbindungen in einem Gebäude vorhanden sein können, bieten sich Screening-Messungen des sedimentierten Hausstaubs an, da sich diese Stoffe auf Grund ihrer chemischen Eigenschaften an die Oberfläche von Staubpartikeln binden. Die Formaldehyd-Konzentration wird in der Raumluft gemessen.