
Keine Gültigkeit für Innenräume wie Büros oder Schulen
Wichtig: MAK- und TRK-Werte gelten nicht für allgemeine Innenräume wie Büros, Schulen oder Wohnbereiche. Dort kommen zur Beurteilung wirkungsbezogene Innenraumrichtwerte (WIR-Werte) zur Anwendung, die auf längerfristige Exposition ausgelegt sind.
Arbeitsstättenverordnung: Weitere Anforderungen
Neben den Grenzwerten für Schadstoffe gibt es in der Arbeitsstättenverordnung auch Regelungen zu anderen raumklimatischen Parametern wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit (bei Vorhandensein einer Klimaanlage) oder Luftgeschwindigkeit. Zudem legt die VDI 6022 hygienische Anforderungen für raumlufttechnische Anlagen fest, die in vielen Arbeitsumgebungen eine zentrale Rolle spielen.
Komplexität in der Praxis – drei typische Beispiele
Die rechtliche Bewertung von Schadstoffen an Arbeitsplätzen kann je nach Kontext sehr unterschiedlich ausfallen:
- Beispiel 1: In einem Lackierbetrieb gilt der MAK-Wert für Toluol, da es als eingesetzter Arbeitsstoff klassifiziert ist. Formaldehyd, das etwa aus Möbeln emittieren kann, fällt hingegen nicht unter die MAK-Verordnung, da es kein eingesetzter Arbeitsstoff ist.
- Beispiel 2: In einer Tischlerei kann in der Werkhalle der MAK-Wert für Formaldehyd gelten, während im angrenzenden Büro der WIR-Wert heranzuziehen ist – trotz unmittelbarer räumlicher Nähe.
- Beispiel 3: In einer chemischen Reinigung gilt für das Personal der MAK-Wert für eingesetzte Lösungsmittel. Für Kundinnen und Anrainer hingegen ist der WIR-Wert maßgeblich – dieser liegt meist deutlich unterhalb der MAK-Werte.
- Bildquellen:
- Messung: C.Szczur