Richt- und Orientierungswerte in Deutschland

In Deutschland wurden von der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und dem Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) Richtwerte für Schadstoffe in der Innenraumluft festgelegt, die auch in behördlichen Verfahren Anwendung finden.

Existieren für Substanzen oder Substanzgruppen keine österreichischen Richtwerte können zur Beurteilung die vom AIR festgelegten Richtwerte herangezogen werden. Diese Richtwerte sind in zwei Kategorien unterteilt:

  • Richtwert I (RW I): Dieser Wert beschreibt die Konzentration eines Schadstoffes in der Innenraumluft, bei deren Einhaltung oder Unterschreitung nach aktuellem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
  • Richtwert II (RW II): Wird dieser Wert überschritten, besteht unverzüglich Handlungsbedarf, da bei längerem Aufenthalt in solchen Räumen eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Zusätzlich existieren deutsche Orientierungswerte für „Gesamt VOC“ bzw. TVOC (total volatile organic compounds) sowie für zahlreiche einzelne Substanzen und Substanzklassen. Diese dienen als Anhaltspunkte zur Bewertung der Innenraumluftqualität. Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) hat solche Orientierungswerte für VOC und Schadstoffe im Hausstaub veröffentlicht.

Bei diesen statistisch abgeleiteten Werten werden Referenzwerte gebildet, die auf einer Vielzahl repräsentativer Untersuchungen basieren. Häufig wird das 90. oder 95. Perzentil als Konzentrationsschwelle herangezogen, deren Überschreitung auf eine unübliche Belastung hinweist. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine gesundheitliche Bewertung auf Basis dieser Referenzwerte nicht möglich ist.