Für Innenräume, in denen nicht mit gesundheitsschädigenden Substanzen gearbeitet wird, gelten in Bezug auf Schadstoffe, Lüftung und Radon die sehr allgemein gehaltenen Vorgaben der OIB Richtlinie 3: Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz, die in mittlerweile allen Bundesländern in die jeweiligen Landes-Bauordnungen übernommen wurden. Vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unter Mitwirkung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften wurden seit 2003 im Rahmen der Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft Richtwerte für Innenräume erstellt. Diese Wirkungsbezogene Innenraumrichtwerte (WIR) liegen aus Vorsorgegründen weit unter den Arbeitsschutzgrenzwerten. Bei der Unterschreitung ist gemäß dem derzeitigen Wissensstand mit keiner schädigenden Wirkung zu rechnen.
Wirkungsbezogene Innenraumrichtwerte existieren derzeit unter anderem für Stoffe wie Alpha-Pinen, Ethylbenzol, Toluol, Styrol, Xylole, Tetrachlorethen (PER) und Formaldehyd. Diese Werte sollen helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Zusätzlich werden für Luftschadstoffe und Schadstoffe in Hausstaub und Materialien deutsche Richt- und Orientierungswerte sowie WHO-Richtwerte zur Beurteilung von Innenräumen herangezogen. Gerüche haben eine Sonderstellung: hier erfolgt die Bewertung nach dem Geruchsleitfaden des BMNT.
Als Innenräume gelten laut Richtlinie:
- Private Wohn- und Aufenthaltsräume (z. B. Küche, Wohn-, Schlaf- und Badezimmer, Bastel- oder Kellerräume)
- Räume in Gebäuden, die nicht dem ArbeitnehmerInnenschutz unterliegen
- Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sporthallen etc.
- Fahrgasträume von Verkehrsmitteln
Für manche Schadstoffe, z.B. CO2 oder VOCs wird auf Grund der Tatsache, dass keine definierten Grenzen für das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigende Konzentrationen vorliegen, sondern steigende Konzentrationen kontinuierliche Ver-schlechterungen der Raumluftqualität anzeigen, Klassen gebildet, die die Luftqualität bezeichnen. Für CO2 gibt es beispielsweise je nach Nutzung eines Raumes verschiedene Richtwerte und Ziele für die Raumluftqualität:
Tabelle: Richtwerte und Ziele für die Raumluftqualität nach BMK/ Österr. Akademie der Wissenschaften
Luftqualitäts-Klasse | Beschreibung | Beurteilungswert als CO2-Konzentration (absolut) (ppm) |
---|---|---|
Klasse A+ | Zielwert für Innenräume, in denen sich dauerhaft Personen aufhalten | Arithmetischer Mittelwert der Momentanwerte ≤ 800 |
Klasse A | Richtwert für Innenräume für den dauerhaften Aufenthalt von Personen, in denen geistige Tätigkeiten verrichtet werden bzw. die zur Regeneration dienen | Arithmetischer Mittelwert der Momentanwerte ≤ 1000 |
Klasse B | Allgemeiner Richtwert für Innenräume für den dauerhaften Aufenthalt von Personen | Arithmetischer Mittelwert der Momentanwerte ≤ 1400 |
Klasse C | Richtwert für Innenräume mit geringer Nutzungsdauer durch Personen | Arithmetischer Mittelwert der Momentanwerte ≤ 5000 |
Außerhalb der Klassen | Für die Nutzung durch Personen nicht akzeptabel | Arithmetischer Mittelwert der Momentanwerte > 5000 |
Für bestimmte Belastungen – etwa Schimmelpilzsporen-Konzentrationen – sind Richtwerte hingegen wenig sinnvoll. Stattdessen wurde vom BMNT ein umfassender Schimmelleitfaden sowie ergänzende Positionspapiere veröffentlicht, die den aktuellen Stand des Wissens zusammenfassen und als Grundlage für die Beurteilung in der Praxis dienen.