

Der Arbeitskreis Innenraumluft am BMLUK (damals BMK) publizierte 2024 im Rahmen der „Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft“ einen eigenen Teil zu Kohlenstoffdioxid. In diesem Richtlinien-Teil werden Richtwerte für verschiedene Ziele für die Raumluftqualität festgelegt:

Als Zielwert für Innenräume, in denen sich Personen dauerhaft aufhalten, wurde eine CO2-Konzentration von 800 ppm festgelegt. In Räumen, die für den dauerhaften Aufenthalt von Personen vorgesehen sind und in denen geistige Tätigkeiten verrichtet werden bzw. die zur Regeneration dienen (z.B. Schul- und Unterrichtsräume, Büros, Schlafräume, Hotelzimmer, etc.) sollte die CO2-Konzentrtion im Mittel nicht über 1.000 ppm liegen. 1.400 ppm ist als obere Grenze für andere Raumklassen, wie beispielsweise Wohnraume (abgesehen von Schlafräumen), Verkaufsräume oder Fahrgasträume öffentlicher Verkehrsmittel, vorgesehen. In Innenräumen mit geringer Nutzungsdauer (z.B. Gänge und Nassräume) sollte die mittlere CO2-Konzentration nicht über 5.000 ppm liegen.
Die CO2-Konzentration in der Raumluft von Innenräumen kann – unter bestimmten Voraussetzungen –als Maß für das Risiko einer Infektion durch aerosolgetragene Keime herangezogen werden. Ausgenommen sind Situationen in Innenräumen, in denen erhöhte körperliche Aktivitäten und/ oder lautes Sprechen oder Singen mehrerer Personen eine Rolle spielen.
Publikationen
- Richtwerte zu CO2 in Innenräumen als Teil der „Richtlinie zur Bewertung der Luftqualität von Innenräumen“ des BMLUK
- Positionspapier zu „Lüftung in Bildungseinrichtungen“ des BMLUK
- Positionspapier zu „Lüftung in Innenräumen“ des BMLUK
Siehe auch: CO2-SIM – Simulationsprogramm für Innenräume
- Bildquellen:
- Beitragsbild: co2ampel.ch