In seltenen Fällen kann bei hoher Exposition (am Arbeitsplatz) eine Überempfindlichkeitsreaktion des Bronchialsystems im Sinne eines Berufsasthmas entstehen. Hohe Luftkonzentrationen können asthmatische Reaktionen auslösen, wobei auch dabei die Reizwirkung im Vordergrund zu stehen scheint. Insgesamt gesehen ist aber die Faktenlage zur Frage der Empfindlichkeit asthmatischer Personen gegenüber Formaldehyd-Expositionen widersprüchlich.
Formaldehyd ist infolge seiner hautsensibilisierenden Wirkung ein Kontaktallergen. Dies betrifft hauptsächlich Kosmetika und Kleidung. Inwieweit der aus der Innenraumluft eingeatmete Formaldehyd Allergien hervorrufen kann, ist umstritten.
In der EU wird Formaldehyd als nachweislich krebserzeugend (Carc. 1B) und mit Verdacht auf erbgutschädigende Wirkung (Muta. 2) eingestuft. Nach einer Übergangsfrist tritt die Einstufung am 1.1.2016 in Kraft.
Gemäß CLP-Verordnung (Nr.1272/2008) gelten für Formaldehyd folgende Gefahren- und Sicherheitshinweise: giftig beim Verschlucken, giftig bei Berührung mit der Haut, verursacht schwere Verätzungen der Haut und Augenschäden, giftig beim Einatmen, steht im Verdacht, genetische Defekte zu verursachen und kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen. Seit Juni 2014 wird Formaldehyd durch die EU aufgrund neuer Erkenntnisse als „kann Krebs erzeugen“ (Kategorie 1B) eingestuft.
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