Gesundheitliche Auswirkungen von Formaldehyd

Formaldehyd in der Raumluft wird von diversen Schleimhäuten aufgenommen und vom Körper verstoffwechselt. Dabei kann es schon bei niedrigen Konzentrationen zu lokalen Reizungen der Schleimhäute, der oberen Atemwege und der Augenbindehäute kommen. Beschwerden wie Augenbrennen, Stechen in der Nase und im Hals, wässriger Schnupfen oder Verstopfen der Nase können auftreten. Bei anhaltender Reizung kann es zu unspezifischen Beschwerden wie Müdigkeit, Unwohlsein und Kopfschmerzen führen. Je höher die Konzentration von Formaldehyd in der Atemluft ist, umso stärker werden die Beschwerden und es kann schließlich zu einer Schädigung der Schleimhaut im Nasen-Rachenraum kommen.

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In seltenen Fällen kann bei hoher Exposition (am Arbeitsplatz) eine Überempfindlichkeitsreaktion des Bronchialsystems im Sinne eines Berufsasthmas entstehen. Hohe Luftkonzentrationen können asthmatische Reaktionen auslösen, wobei auch dabei die Reizwirkung im Vordergrund zu stehen scheint. Insgesamt gesehen ist aber die Faktenlage zur Frage der Empfindlichkeit asthmatischer Personen gegenüber Formaldehyd-Expositionen widersprüchlich.

Formaldehyd ist infolge seiner hautsensibilisierenden Wirkung ein Kontaktallergen. Dies betrifft hauptsächlich Kosmetika und Kleidung. Inwieweit der aus der Innenraumluft eingeatmete Formaldehyd Allergien hervorrufen kann, ist umstritten.

In der EU wird Formaldehyd als nachweislich krebserzeugend (Carc. 1B) und mit Verdacht auf erbgutschädigende Wirkung (Muta. 2) eingestuft. Nach einer Übergangsfrist tritt die Einstufung am 1.1.2016 in Kraft.

Gemäß CLP-Verordnung (Nr.1272/2008) gelten für Formaldehyd folgende Gefahren- und Sicherheitshinweise: giftig beim Verschlucken, giftig bei Berührung mit der Haut, verursacht schwere Verätzungen der Haut und Augenschäden, giftig beim Einatmen, steht im Verdacht, genetische Defekte zu verursachen und kann eine allergische Hautreaktion hervorrufen. Seit Juni 2014 wird Formaldehyd durch die EU aufgrund neuer Erkenntnisse als „kann Krebs erzeugen“ (Kategorie 1B) eingestuft.

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