Sanierung von Schimmelschäden

Prinzipiell muss die Sanierung von mit Schimmel befallenen Materialien das Ziel haben, die mikrobielle Biomasse vollständig zu entfernen. Eine bloße Abtötung der Mikroorganismen reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzteilen allergische oder reizende Wirkungen ausgehen können. Glatte Flächen wie massive Wände können meistens oberflächlich behandelt werden. Bei Befall auf porösen Baustoffen wie Gipskarton oder Mineralwolle ist die vollständige Entfernung der Biomasse auf Grund der Materialstruktur nicht möglich, diese Baustoffe sollten daher rückgebaut und ersetzt werden.

Schimmelbefall an Wand

Bei der Sanierung von großflächigen Schimmelschäden ist darauf zu achten, dass die Ausbreitung von Schimmelbestandteilen in nicht betroffene Innenräume verhindert wird. Es muss daher ein Umgebungsschutz, meist in Form von Staubschutzwänden und Schleusen, hergestellt werden.

Nach Abschluss der Schimmelsanierung müssen die betroffenen Räumlichkeiten gründlich gereinigt werden („Feinreinigung“). Zum Nachweis, dass keine Belastung der Räume mit Pilzsporen aus der Zeit vor und während der Schimmelsanierung vorliegt, wird die Durchführung einer Freimessung (Luftkeimmessung wie in ÖNORM ISO 16000 beschrieben) empfohlen.

Die Verwendung von Fungiziden, eine Desinfektion durch Sprüh- oder Vernebelungstechniken, der Einsatz von Luftreinigern, Ozongeneratoren oder Guanidinderivaten sind bei einer fachgerechten und ursachenbezogenen Sanierung mit abschließender Feinreinigung nicht erforderlich. Fungizide können hingegen sogar ein Gesundheitsrisiko darstellen oder zu persistenten Gerüchen führen.

In den allermeisten Fällen ist die fachgerechte Schimmelsanierung als einzige Maßnahme jedoch nicht nachhaltig. Ohne Beseitigung der Ursache(n) des Befalls muss früher oder später mit einem erneuten Schimmelwachstum gerechnet werden. Daher ist es unerlässlich, die Ursache(n) für das Schimmelwachstum im Zuge eines Ortsaugenscheins durch unabhängige Fachleute abzuklären und anschließend die Schimmelursache zu beheben. Bauseitige Ursachen wie Undichtheiten oder Leckagen, die zu einem akuten Wassereintritt führten, müssen möglichst unverzüglich behoben werden. Die Sanierung von Ursachen wie kapillar über das Mauerwerk eindringender Feuchte, schwacher Wärmedämmung und unzureichender Heizmöglichkeit bedürften einer längerfristigen Planung. Liegt die Ursache bei nicht situationsangepasster Raumnutzung, sollte das Wohnverhalten geändert werden. Möglicherweise ist auch die Abfuhr von Raumluftfeuchte zu verbessern.

Schimmelsanierung in der Praxis

In der Praxis sollte eine Sanierung großflächiger Schimmelschäden durch unabhängige Spezialisten begleitet werden. Außerdem sollte die Sanierung unter Beachtung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften erfolgen. Informationen über Belastungsstufen für die ausführenden Personen können dem österreichischen Schimmelleitfaden oder der Handlungsanleitung der deutschen DGUV „Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung“ (DGUV Information 201-028) entnommen werden.

Vorgaben zur fachgerechten Sanierung in Verbindung mit einer Trocknung findet man im Positionspapier „Technische Bauteiltrocknung“ des Arbeitskreises Innenraumluft im BMLUK.

Technische und organisatorische Vorgaben zum Umgang mit Schimmel und zur technischen Bauteiltrocknung erhalten Sie beim Bundesverband für Schimmelsanierung und technische Bauteiltrocknung.

Umfassende Informationen zur Schimmelsanierung sind dem österreichischen Schimmelleitfaden sowie in kürzerer Form dem Positionspapier zu Schimmel in Innenräumen zu entnehmen.

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