Gesetzliche Regelungen zu Tabakrauch

Die für Österreich maßgeblichen legislativen Regelungen zum Rauchen finden sich in erster Linie im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG). Seit 2019 ist in der Gastronomie, in Unterrichtsräumen und in öffentlich zugänglichen Räumen ein absolutes Rauchverbot gesetzlich vorgeschrieben. Das Rauchen auf Freiflächen wie beispielsweise „Schanigärten“ wird in einem Erlass des Sozialministeriums behandelt. Darüber hinaus ist der Tabakkonsum im Tabakmonopolgesetz und im Tabaksteuergesetz geregelt.

Rauchende Zigarette

Fragen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie werden umfassend auf der Website des Sozialministeriums sowie auf der Website der Wirtschaftskammer beantwortet.

Bevor das absolute Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft trat, bestand für die Gastronomie die Möglichkeit, getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche einzurichten. Eine im Jahr 2013 von der Initiative für gesunden Wettbewerb in der Gastronomie beauftragte Studie zeigte u.a. die hohen Feinstaubbelastungen in beiden Bereichen auf. Die Studie in 2 Teilen finden Sie unter folgenden Links: Teil 1 (2013) und Teil 2 (2018).